17. Juni 2007

Geheimnisverrat

In der Ex-DDR wird ein Anwalt zu fnfzehn Jahren Gefngnis verurteilt. Er hat den Generalsekretr Ulbricht einen Idioten genannt. Nach dem Urteil beruft sich der Anwalt auf das Strafgesetzbuch, das fr solche Vergehen nur eine Gefngnisstrafe von zwei bis drei Monaten vorsieht. Daraufhin erklrt der Richter: „Wir haben Sie nicht verurteilt, weil Sie den Genossen Ulbricht beleidigt haben, sondern weil Sie ein Staatsgeheimnis verraten haben.“[ENDE]

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