17. November 2013
„Ehefrauen,
die ihren Mann erschieen, haben nach einer Entscheidung des BSG keinen Anspruch auf Witwenrente.“ (Verbandsblatt des Bay. Einzelhandels)
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17. November 2013
die ihren Mann erschieen, haben nach einer Entscheidung des BSG keinen Anspruch auf Witwenrente.“ (Verbandsblatt des Bay. Einzelhandels)
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